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Corona Info : Jetzt Neu, Maßnahmen, Verpflichtend:
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Täglich die Inzidenz-Situation checken auf mögliche Verkündigung von Inzidenz-Werten im Landkreis https://www.lra-gap.de/de/coronavirus.html
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(https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de)
Für die Nutzung der Bergbahnen und Skilifte muss ein 2 G - Nachweis (geimpft oder genesen) zusammen mit einem gültigen Ausweiskokument vorgelegt werden. Zudem muss in allen Innenräumen, Anstehbereichen (außen und innen), in den Seilbahn-Kabinen, der Zahnradbahn sowie Sessel- und Schleppliften eine FFP2 Maske getragen werden.
- Abstandsregeln, 1,5m an Start - und Landeplätze konsequent einhalten
- Es ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.
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zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes;
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werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein.
- Mund-Nasen-Schutz ( FFP2 Maske) , Brille (Sonnen-,Ski,-Glassicht), Jacke, lange Hose und feste Schuhe!
- gerne kann und darf auch ein eigener Helm mitgenommen werden, sollte aber Flugsport zugelassen sein. ( wird weiterhin von uns gestellt )
- bitte haltet euch an die Handhygiene (vor und nach dem Flug) und der Hustenetikette
- Warten am Landeplatz unter Einhaltung des mind. Abstandes möglich, bitte Termingerecht kommen.
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Tandemflüge können nicht durchgeführt werden
- - Wenn die Staatsregierung Kontakt / Freizeitsport im Aussenbereich verbietet.
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- ohne vollständigen Impfschutz oder wenn so vorgeschrieben negatives Corona-Testergebnis ,
- bei Erkältungs-Symptomen,
- bei Bestehen einer Quarantäne-Pflicht, unabhängig vom Vorliegen eines negativen Corona-Tests,- bei Kontakt zu Covid-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage.